<Fair City Amsterdam> Neue Zuercher Zeitung (heden) over de huurstrijd in Berlijn (in Duits)
Patrice Riemens
patrice at xs4all.nl
Mon Oct 21 17:02:19 CEST 2019
Aloha,
FYI!
Berlin und der «Mietendeckel»: Jetzt kommt die Planwirtschaft
Eine Chance für klamme Mieter oder ein bürokratischer Albtraum, der
niemandem hilft? Am Dienstag will der Senat der deutschen Hauptstadt ein
Gesetz verabschieden, das die Marktwirtschaft im Wohnungsbau weitgehend
einschränkt. Hier sind die Eckpunkte.
Marc Felix Serrao, Berlin
Die Berliner Landesregierung aus SPD, Grünen und Linkspartei hat sich am
Freitagabend auf einen «Mietendeckel» für die Hauptstadt geeinigt. An
diesem Dienstag will der Senat das Gesetz verabschieden, Anfang 2020
soll es in Kraft treten. Von den Oppositionsparteien und aus der
Wirtschaft gibt es scharfe Kritik. Ob die Pläne Bestand haben, wird
letztlich wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Worin besteht der «Mietendeckel»?
Gibt es gar keine Mieterhöhungen mehr?
Wer soll das alles kontrollieren?
Was sagen die Befürworter?
Was sagen die Gegner?
Worin besteht der «Mietendeckel»?
Die Mieten in Berlin sollen laut dem Gesetzentwurf der Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linkspartei) in den
kommenden fünf Jahren grundsätzlich nicht steigen dürfen. Stichtag für
die Höchststände der (Nettokalt-)Mieten soll der 18. Juni 2019 sein. Wer
von 2o20 bis 2024 eine Wohnung wieder vermietet, soll dafür nicht mehr
Geld verlangen dürfen. Er oder sie soll ausserdem gesetzliche
Obergrenzen einhalten, die von der Ausstattung und dem Baujahr abhängig
sind; eine entsprechende Tabelle will der Senat am Dienstag vorstellen.
Der «Deckel» soll etwa 1,5 Millionen der insgesamt 1,9 Millionen
Wohnungen im Stadtgebiet betreffen. Ausnahmen plant der Senat für
staatlich geförderte Sozialwohnungen, Wohnungen in Heimen und
Neubauwohnungen, die seit dem 1. Januar 2014 bezogen wurden. Bei
«Wuchermieten», die deutlich über den ortsüblichen Höchstmieten liegen,
sollen auch Senkungen möglich sein.
Gibt es gar keine Mieterhöhungen mehr?
Doch. Berlins Wohnungsmarkt soll in engen Grenzen «atmen» können.
Vermieter dürfen demnach von 2022 an unter Umständen 1,3 Prozent mehr
Miete verlangen dürfen, dies als Inflationsausgleich. Wenn sie eine
Wohnung wieder vermieten, die zuvor sehr günstig war (weniger als fünf
Euro pro Quadratmeter), dann sollen ebenfalls moderate Erhöhungen
erlaubt sein. Eine weitere Ausnahme sind – politisch erwünschte –
Modernisierungen. Vermieter, die ihre Wohnungen im Sinne der
Energiebilanz oder der Barrierefreiheit auffrischen, sollen die Mieter
an den Kosten beteiligen können. Allerdings soll die Miete in diesem
Fall nicht mehr als einen Euro pro Quadratmeter und Monat steigen, und
die baulichen Massnahmen müssen vorab bei den Behörden angemeldet
werden. Kosten für sogenannte Luxussanierungen sollen Vermieter alleine
tragen.
Wer soll das alles kontrollieren?
Der Staat. Berlins Senat will für die Überwachung und die Durchsetzung
des «Deckels» 250 neue Stellen in der Verwaltung schaffen.
Was sagen die Befürworter?
Berlins linke Landesregierung und ihre Unterstützer, etwa der
Mieterverein der Stadt, verweisen auf die in den vergangenen Jahren
überproportional stark gestiegenen Mieten. Normalverdiener könnten sich
in vielen Bezirken keine Wohnung mehr leisten, sagen sie. Dem müsse der
Staat Einhalt gebieten. «Manche Investoren vergraule ich gern», erklärte
die zuständige Senatorin Katrin Lompscher kürzlich in einem Interview
mit der «Zeit». Wer hoffe, mit dem kurzfristigen Kauf und Verkauf von
Wohnungen Geld zu verdienen, den «brauchen wir hier nicht».
Was sagen die Gegner?
Die Berliner Opposition aus CDU und FDP sieht in den Plänen eine
Rückkehr zur sozialistischen Wohnungspolitik. Vertreter beider Parteien
sowie Eigentümerverbände haben Klagen angekündigt. Wirtschaftsverbände
warnen vor einer überbordenden Bürokratie und jahrelangen
Rechtsstreitigkeiten, die letztlich nur Investoren abschrecken und den
Bau neuer Wohnungen verhindern. Fest steht: Berlins Senat betritt mit
seinem «Deckel» juristisches Neuland. Falls die Kläger am Ende recht
bekommen, könnten auf die Mieter hohe Nachzahlungsforderungen der
Vermieter zukommen.
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